Hallo Herr Sauter,
ich schließe mich schon mal den beiden anderen Herren an.
Wichtig ist zuerst einmal die Alarmorganisation. Leider wird diese oft erst nach Fertigstellung der entsprechenden Anlagen in Angriff genommen da nicht immer in der Planungsphase schon Kontakte zu den späteren Betreibern vorhanden sind.
Das ist aus meiner Sicht aber völlig falsch, da sich die Planung an den späteren Erfordernissen orientieren MUSS.
Will man dann in Teilbereichen, wie es Herr Schächer schon darstellte, laut alarmieren muss man natürlich wissen, wo eine solche Selbstrettung möglich ist. Dabei kommt es in den von mir begleiteten Planungsgesprächen aber immer wieder zu Problemen, da sich der Betreiber dann im Vorfeld festlegen muss.
Planungstechnisch hängt da beispielsweise die Frage dran ob ich das ganze Gebäude dafür ausrüste um später programmierungstechnisch darauf reagieren zu können (Kostenfrage), oder ob ich bestimmte Bereiche dafür vorsehe, dort Personen unterzubringen die sich selbst retten können.
In den meisten Fällen will sich der Betreiber aber da nicht festlegen, da aus seiner Erfahrung ihn die tatsächliche Belegung überholt.
Bisher wurde immer auf eine reine Alarmierung des Personals z. B. per DECT-Telefone übergegangen mit Klartextanzeige im Display aus welchem Zimmer der Alarm kommt.
Dabei wird auf eine laute Alarmierung grundsätzlich verzichtet. Zusätzlich wurde in den Fluren eine optische Alarmierung vorgesehen. In den Dienstzimmern erfolgt eine akustische Alarmierung. Dort stehen Parallelanzeigen bereit.
Eine laute Alarmierung gibt es nur in den reinen Personalbereichen (Verwaltung, Küche, Keller etc.).
Bei den DECT-Telefonen daran denken, dass diese bei einem Stromausfall oft bereits nach 2 Stunden (nicht unbedingt das Telefon selber aber die Akkupufferung der Zentrale und Repeater) ihren Geist aufgeben. Daher in jedem Fall die optische Alarmierung mit vorsehen und Maßnahmen in der Alarmorganisation zur Personalverstärkung bei längerem Stromausfall planen.
Unter diesen Aspekten kann auf eine Alarmierung in den Zimmern verzichtet werden.
Der Rest ist dann im Evakuierungskonzept zu regeln. Dort kann man dann überlegen ob man unterschiedliche Vorgehensweisen in Bereichen mit Personen vorsieht die sich selbst retten können und solche die es nicht können. Darauf kann die Einrichtung leichter selbst reagieren (möglichst unter Anleitung eines guten Brandschutzbeauftragten).
Ein interessanter Vorschlag kam letztens bei einem Planungsgespräch. Hier wurde darauf hingewiesen, dass man bei dem geplanten Anlagentyp auch drahtgebunden und funkgesteuert kombinieren könnte, so dass man bestimmte Bereiche mit Funksirenen ausstatten könnte um die Verteilung bei Bedarf anzupassen.
Scheiterte letztendlich an Kosten und der Umsetzung später mit Fragen z. B. nach ständigen Sachverständigenabnahmen, Aufwand, rechtliche Fragestellung wenn nicht jeder alarmiert wird weil man nicht für jeden Neueinzug sofort wieder Nachrüstungen vornehmen kann etc.
MfG
Wolfgang Cordier